Unser Ansatz
Sie wissen vorher, wer kommt
Wir sind kein anonymer Bereitschaftsdienst mit wechselnden Ärzten. Zu Ihnen kommt einer von uns beiden, und Sie sprechen am Telefon direkt mit demjenigen, der auch vor Ort sein wird. Das klingt nach einer Kleinigkeit, macht in dieser Situation aber einen Unterschied.
Dazu kommt die forensische Erfahrung aus der langjährigen Tätigkeit im Auftrag der Kriminalpolizei. Unklare Todesfälle, die Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft gehören dadurch zu unserem Alltag.
Und was wir nicht versprechen
Wir arbeiten hauptberuflich als Anästhesisten und im Notarztdienst. Es gibt deshalb Zeiten, in denen wir im Dienst gebunden sind und nicht sofort losfahren können. Was wir Ihnen dafür zusagen: Sie erreichen uns telefonisch, und Sie bekommen im selben Gespräch eine verbindliche Auskunft, wann wir kommen. Kein vages Vertrösten, kein mehrfaches Nachfragen. Falls es bei uns beiden nicht in einem vertretbaren Zeitraum geht, sagen wir Ihnen das offen, damit Sie sich nicht umsonst gedulden.
Wir nehmen uns die Zeit, die eine sorgfältige Leichenschau braucht. Das ist der Anspruch, an dem wir uns messen lassen.Zu unserer Arbeitsweise
Für wen
Wer uns anruft
- Hausarztpraxen, die die Leichenschau kurzfristig nicht selbst übernehmen können
- Pflegeheime, Hospize und ambulante Pflegedienste
- Bestattungsunternehmen, die für Angehörige einen Arzt organisieren
- Angehörige, die keinen behandelnden Arzt erreichen
Ablauf
Was nach Ihrem Anruf passiert
- AnrufSie nennen uns Ort, Zeitpunkt des Todes und die Ansprechperson vor Ort.
- Verbindliches ZeitfensterWir sagen Ihnen sofort, wann wir da sind. Keine unklare Wartezeit für die Angehörigen.
- Leichenschau vor OrtVollständige Untersuchung, Ausstellung der Todesbescheinigung, Übergabe an Angehörige oder Bestattungsunternehmen.
- AbrechnungRechnung nach GOÄ, im Anschluss schriftlich an die Kostenpflichtigen.
Vorbereitung
Was wir vor Ort benötigen
- Den Medikationsplan und die letzten Arztbriefe. Das ist das Wichtigste. Aus der Medikation und den Vorbefunden lässt sich die Todesursache in den meisten Fällen sicher bestimmen. Fehlen diese Angaben, bleibt die Todesursache unter Umständen ungeklärt, und dann müssen wir die Polizei verständigen. Schauen Sie deshalb bitte nach, wo die Unterlagen liegen: Pflegemappe, Nachttisch, Ordner, Krankenhausentlassbriefe.
- Ein Ausweisdokument zur Feststellung der Identität. Personalausweis, Reisepass oder Krankenversichertenkarte der verstorbenen Person. Wir sind verpflichtet, die Identität zu prüfen, bevor wir die Todesbescheinigung ausstellen.
- Name und Telefonnummer des Hausarztes oder des Pflegedienstes
- Eine Ansprechperson, die vor Ort ist und Zugang zur Wohnung hat
Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis. Rufen Sie trotzdem an, wir klären es am Telefon.
Die Untersuchung
Was bei der Leichenschau geschieht
Viele Angehörige haben noch nie eine Leichenschau erlebt und wissen nicht, was auf sie zukommt. Deshalb hier vorab, was Sie erwartet.
Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Die Leichenschau ist in Bayern durch das Bestattungsgesetz und die Bestattungsverordnung geregelt. Wir sind verpflichtet, den Tod festzustellen und Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache zu dokumentieren. Die Untersuchung findet an der vollständig entkleideten verstorbenen Person statt und umfasst alle Körperregionen einschließlich der Rückseite. Das ist keine Ermessensfrage, sondern gesetzliche Pflicht, und es dient auch dem Schutz der Verstorbenen.
Durchführen dürfen wir die Leichenschau erst, wenn sichere Todeszeichen vorliegen. Sind diese noch nicht eingetreten, warten wir ab oder kommen etwas später wieder.
Erst das Gespräch
Wir beginnen mit der Vorgeschichte: bekannte Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, die letzten Stunden. Je mehr Sie uns sagen können, desto sicherer lässt sich die Todesursache bestimmen und desto eher erübrigt sich eine polizeiliche Klärung. Legen Sie deshalb nach Möglichkeit Arztbriefe, den Medikationsplan oder die Pflegemappe bereit, und halten Sie die Telefonnummer des Hausarztes oder des Pflegedienstes griffbereit.
Dann die Untersuchung
Die verstorbene Person wird entkleidet und nacheinander von vorn und von hinten untersucht. Wir brauchen dafür Ruhe und ausreichend Licht. Wo es geboten ist, fertigen wir eine Fotodokumentation an, die ausschließlich der ärztlichen Beurteilung dient. Anschließend füllen wir die Todesbescheinigung aus und erklären Ihnen, welchen Teil davon das Standesamt und welchen das Bestattungsunternehmen benötigt. Unsere Zeit vor Ort beträgt insgesamt etwa 30 bis 45 Minuten.
Ob Sie dabei sein müssen
Nein. Sie können im Raum bleiben, wenn Ihnen das hilft, viele empfinden es so. Andere warten lieber nebenan, bis wir fertig sind. Beides ist richtig, sagen Sie uns einfach, was Ihnen lieber ist. Wenn Sie einen Geistlichen oder weitere Angehörige dabei haben möchten, ist auch das selbstverständlich möglich.
Wenn die Todesart nicht natürlich oder ungeklärt ist
Ergibt die Untersuchung Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, oder lässt sich die Todesursache nicht sicher klären, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Das ist kein Verdacht gegen Sie und kein Vorwurf. Es kommt regelmäßig vor, etwa nach einem Sturz, bei unbeobachtetem Versterben oder wenn schlicht keine ausreichenden Vorbefunde vorliegen.
Praktisch bedeutet es: Die Polizei kommt hinzu und nimmt den Sachverhalt auf. Über das weitere Vorgehen entscheidet die Staatsanwaltschaft. Bis zu deren Freigabe darf die verstorbene Person nicht überführt werden, das dauert meist einige Stunden. Eine Obduktion folgt daraus ausdrücklich nicht automatisch, sie ist die Ausnahme. Die Bestattung ist anschließend ganz normal möglich, sie verschiebt sich lediglich.
Wir erklären Ihnen in dieser Situation jeden Schritt und bleiben ansprechbar. Der Ablauf ist uns aus der Tätigkeit für die Kriminalpolizei vertraut, und wir sagen Ihnen, was Sie erwartet.
Einsatzgebiet
Wo wir hinkommen
Unsere beiden Schwerpunkte sind der Chiemsee, wo wir zuhause sind, und der Rosenheimer Raum mit dem Inntal, wo wir beruflich ohnehin häufig unterwegs sind. Beide Gebiete erreichen wir entsprechend kurzfristig.
Orte außerhalb dieser Gebiete auf Anfrage. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir es zeitlich schaffen.
Zu uns
Zwei Ärzte, für die Todesfeststellung Alltag ist
Wir sind beide Fachärzte für Anästhesiologie mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und seit vielen Jahren im Notarztdienst tätig. Die Feststellung des Todes, die sorgfältige Untersuchung und der Umgang mit Angehörigen in der akuten Situation gehören für uns zum Berufsalltag.
Dr. med. Florian Klug
Facharzt für Anästhesiologie, Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin und Spezielle Intensivmedizin. Langjährige Tätigkeit im Bereich der ärztlichen Leichenschau, über Jahre hinweg im Auftrag der Kriminalpolizei. Entsprechend routiniert im Umgang mit unklaren Todesfällen, in der Dokumentation und in der Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
Dr. med. Nathalie Klug
Fachärztin für Anästhesiologie, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Notärztin.
Kosten
Abrechnung nach GOÄ
Die Leichenschau ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), zuzüglich Wegegeld beziehungsweise Reiseentschädigung nach § 8 und § 9 GOÄ.
Kostenpflichtig sind in der Regel die Angehörigen als Veranlasser der Bestattung. Die Rechnung stellt Ihnen der Arzt, der bei Ihnen vor Ort war, und zwar im eigenen Namen. Sie geht Ihnen im Anschluss schriftlich zu.
Was es ungefähr kostet
Im näheren Umkreis bis 25 Kilometer: in der Regel 170 bis 190 Euro.
Bei weiterer Anfahrt: in der Regel 230 bis 250 Euro. Ab 25 Kilometer einfacher Strecke treten Reiseentschädigung und Abwesenheitsgeld nach § 9 GOÄ an die Stelle des Wegegelds.
Bei Einsätzen nachts, an Wochenenden oder Feiertagen sowie bei ungeklärter Identität oder besonderen Todesumständen können Zuschläge hinzukommen. Ob das der Fall ist, zeigt sich erst im Verlauf der Untersuchung. Den genauen Betrag können wir Ihnen deshalb erst danach nennen, die Spanne oben gilt aber verlässlich.
Was abgerechnet wird
- Eingehende Leichenschau nach GOÄ Nr. 101: 165,77 Euro. Bei einer vorläufigen Leichenschau nach Nr. 100 entsprechend weniger. Beide Ziffern sind ausschließlich zum einfachen Satz berechenbar, eine Steigerung ist ausgeschlossen.
- Zuschlag nach Nr. 102 in Höhe von 27,63 Euro, sofern die Identität ungeklärt ist oder besondere Todesumstände vorliegen und dadurch mindestens zehn Minuten Mehraufwand entstehen
- Zeitzuschläge bei Einsätzen nachts, an Wochenenden und Feiertagen nach den Buchstaben F, G und H
- Wegegeld nach § 8 GOÄ bis 25 Kilometer, gestaffelt nach Entfernung zwischen 3,58 und 15,34 Euro, nachts jeweils das Doppelte
- Ab 25 Kilometer stattdessen Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ: 0,26 Euro je gefahrenem Kilometer zuzüglich Abwesenheitsgeld von 51,13 Euro
- Auslagenersatz für den Durchschreibesatz der Todesbescheinigung
Wir rechnen ausschließlich das ab, was die Gebührenordnung dafür vorsieht, und durchgehend zum einfachen Satz. Eine Steigerung ist bei diesen Ziffern ohnehin ausgeschlossen.
Zwei Wege der Abrechnung
Sie können wählen, was Ihnen lieber ist. Sagen Sie uns einfach vor Ort Bescheid.
- Über das Bestattungsunternehmen. Die Abrechnung läuft direkt mit dem Bestatter, der die Kosten in seine Gesamtrechnung aufnimmt. Sie erhalten eine Rechnung statt zwei und müssen sich in der Trauerzeit nicht mit einzelnen Posten befassen.
- Direkt mit Ihnen. Sie bekommen die Rechnung schriftlich nach Hause, aufgeschlüsselt nach GOÄ-Ziffern. Das ist der übersichtlichere Weg, wenn Sie die Kosten gegenüber dem Nachlass oder dem Sozialamt belegen müssen.
Zum Mitnehmen
Merkblatt für Angehörige
Wir lassen Ihnen vor Ort ein Merkblatt da, das die ersten Schritte, die nötigen Unterlagen und die geltenden Fristen auf einer Seite zusammenfasst. Sie können es auch hier herunterladen und an andere Angehörige weitergeben.
Für Fachkreise
Bestatter, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienst
Bestattungsunternehmen
Wenn Sie für Angehörige kurzfristig einen Arzt organisieren müssen, rufen Sie direkt an. Wir nennen Ihnen sofort ein verbindliches Zeitfenster, damit Sie Überführung und Termine planen können. Auf Wunsch stimmen wir uns unmittelbar mit Ihnen statt mit den Angehörigen ab.
Pflegeheime, Hospize und ambulante Dienste
Für Einrichtungen mit regelmäßigem Bedarf bieten sich feste Absprachen an: ein direkter Draht, klare Zuständigkeit, keine Suche nach einem verfügbaren Arzt. Sprechen Sie uns an, wir richten das unkompliziert ein.
Rettungsdienst und Notärzte
Nach erfolgloser Reanimation oder bei Feststellung des Todes vor Ort nehmen Sie in der Regel die vorläufige Leichenschau vor. Die eingehende Leichenschau und die Todesbescheinigung können Sie anschließend an uns übergeben, statt sie im laufenden Dienst selbst zu übernehmen. Wir kennen die Situation aus eigener Erfahrung im Notarztdienst.
Hausärztliche Kolleginnen und Kollegen
Die Leichenschau bindet leicht eine Stunde mitten in der Sprechstunde. Wenn Sie sie abgeben möchten, übernehmen wir sie vollständig, einschließlich Dokumentation. Ein kurzer Anruf mit den wesentlichen Vorbefunden genügt.
Häufige Fragen
Was Angehörige meistens wissen wollen
Wer muss die Leichenschau veranlassen?
In Bayern sind die Angehörigen verpflichtet, unverzüglich einen Arzt zur Leichenschau zu rufen. In Pflegeheimen übernimmt das die Einrichtung. Erreichen Sie den Hausarzt nicht oder hat er keine Kapazität, können Sie jeden anderen Arzt beauftragen.
Wer ist der Reihe nach verpflichtet?
Die bayerische Bestattungsverordnung legt eine Reihenfolge fest: zuerst der Ehegatte oder Lebenspartner, dann volljährige Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkel. In Einrichtungen tritt deren Leitung an diese Stelle, bei einem Sterbefall in der Öffentlichkeit die Gemeinde. Wer die Erbschaft ausschlägt, ist damit nicht automatisch von der Kostentragung befreit.
Wie schnell muss das geschehen?
Unverzüglich, also ohne vermeidbare Verzögerung. Ohne ausgestellte Todesbescheinigung kann das Bestattungsunternehmen weder überführen noch den Sterbefall beim Standesamt anmelden. In der Praxis heißt das: möglichst am selben Tag. Den Termin für Trauerfeier und Beisetzung bestimmen Sie anschließend in Ruhe selbst.
Muss ich vorher etwas verändern oder vorbereiten?
Nein. Bitte lassen Sie die verstorbene Person und die Umgebung möglichst unverändert, bis wir da waren. Das erleichtert die Untersuchung und vermeidet unnötige Rückfragen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nein. Die Leichenschau ist keine Kassenleistung. Sie zählt zu den Bestattungskosten und wird nach GOÄ privat abgerechnet. Haben Sie beim Sozialamt eine Sozialbestattung beantragt, können die Kosten im Einzelfall dort übernommen werden.
Was kostet die Leichenschau ungefähr?
Im näheren Umkreis meist 170 bis 190 Euro, bei weiterer Anfahrt 230 bis 250 Euro.
Den genauen Betrag können wir erst nach der Untersuchung nennen, weil sich manche Zuschläge erst dabei ergeben — etwa wenn die Todesumstände zusätzliche Klärung erfordern. Die Beträge sind durch die Gebührenordnung festgelegt und nicht verhandelbar, wir rechnen zum einfachen Satz ab.
Bekomme ich die Rechnung oder der Bestatter?
Wie Sie möchten. Entweder wird direkt mit dem Bestattungsunternehmen abgerechnet, dann taucht der Betrag in dessen Gesamtrechnung auf, oder die Rechnung geht schriftlich an Sie. Sagen Sie uns vor Ort, was Ihnen lieber ist.
Kommen Sie auch nachts oder am Wochenende?
Ja. Telefonisch erreichen Sie uns rund um die Uhr, an Wochenenden ebenso wie an Feiertagen.
Weil wir daneben als Anästhesisten und im Notarztdienst arbeiten, sind wir nicht in jedem Moment sofort abkömmlich. Wir sagen Ihnen aber gleich im ersten Gespräch verbindlich, wann wir da sein können — und wenn es in einem vertretbaren Zeitraum nicht klappt, sagen wir auch das offen.
Kontakt
So erreichen Sie uns
Telefon 08051 6409952
E-Mail Dr.klug@gmx.de
Wir sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Da wir daneben als Anästhesisten und Notärzte im Dienst sind, kann es vorkommen, dass wir gerade nicht abheben können. Hinterlassen Sie dann bitte eine Nachricht mit Ihrer Rückrufnummer, wir melden uns umgehend. Der Anruf ist immer der schnellste Weg.